Podologie

Der Begriff Podologie setzt sich zusammen aus dem griechischem Wort podos

für „Fuß“ und logos für „Lehre“, also die Heilkunde am Fuß.

Wir bieten jedem Fuß eine hygienisch einwandfreie und medizinisch korrekte Fußpflege. Die Maßnahmen der Podologie sind vielfältig und setzen sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie zusammen. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Aufgrund des Podologengesetzes (PodG) sind PodologInnen als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.

Wie die meisten PodologInnen haben auch wir eine Kassenzulassung, was es uns ermöglicht mit Heilverordnungen direkt bei den verschiedenen Krankenkassen abzurechnen. Dazu lassen Sie sich einfach von Ihrem Arzt eine Heilmittelversordnung zur podologischen Komplexbehandlung aushändigen.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass die Berufsbezeichnungen „Podologe/ Podologin“ und „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ seit 2002, bzw. 2003, gesetzlich geschützt sind. Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung und somit der staatlichen Anerkennung, darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen. Sie erfüllt damit die Befähigung und den erforderlichen Kenntnisstand zur fach- und sachgerechten Arbeit am diabetischen Fuß und natürlich auch an jedem anderen.